Ob als Privatperson oder als Unternehmer bzw. juristische Person. Sie sollten Ihre Rechte kennen, verteidigen und durchsetzen. Das geltende deutsche und europäische
Datenschutzrecht stellt eine Vielzahl an rechtlichen aber auch an technischen Anforderungen, die Sie kennen müssen. Bei Verstößen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht drohen empfindliche
Strafen und Geldbußen. Gleichzeitg begründet das geltende Datenschutzrecht nicht nur Pflichten, sondern insbesondere Rechte für den Einzelnen gegen beispielsweise unberechtigte Datenverarbeitungs-
und Übermittlungsvorgänge.
Haben Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag erhalten und sind Sie der Ansicht, der SCHUFA-Eintrag erfolgte zu Unrecht?
Können Sie aufgrund des negativen Schufa-Eintrags keine Wohnung mieten, keinen Ratenkreditvertrag abschließen, keine Kreditkarte erhalten, kein Girokonto eröffnen, nicht
am Wirtschaftsleben aktiv teilnehmen?
Dann sollten Sie vorab eine (kostenlose) Schufaauskunft einholen und überprüfen, welche Informationen über Sie von welchen Unternehmen der Schufa übermittelt wurden.
Sind Sie der Ansicht, bestimmte übermittelte Informationen, die bei der Schufa über Sie gespeichert sind, sind unrichtig, dann lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten und die Rechtmäßigkeit
der Übermittlung und Speicherung sowie Verarbeitung ihrer Daten zu überprüfen.
Das europäische und deutsche Datenschutzrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur Berichtigungs- sondern
insbesondere auch Löschungspflichten durch die verantwortliche Stelle vor. Wenn ein Unternehmen als verantwortliche Stelle der Schufa unzulässigerweise
negative Informationen und Daten über Sie mitgeteilt hat - beispielsweise über eine angeblich nichtbeglichene Forderung aus Kaufvertrag oder nicht /
nicht rechtszeitig beglichenes Darlehen aus Ratenkreditvertrag, so kann sich ein Anspruch des Betroffenen gegen dieses Unternehmen auf Vornahme einer
Löschung der negativen Daten bei der Schufa ergeben.
Nicht selten kommt es vor, dass Inkassounternehmen negative Meldungen und Informationen von Kunden, Betroffenen, Käufern, Schuldnern
an die Schufa übermitteln, obwohl die strengen gesetzlichen Anforderungen, unter denen diese sogenannte Einmelung zulässig sein kann, nicht erfüllt sind.
Haben Sie folglich zu Unrecht einen negativen SCHUFA-Eintrag erhalten, so haben Sie einen einklagbaren Anspruch darauf, dass der
negativen SCHUFA-Eintrag berichtigt und gegebenenfalls vollständig gelöscht wird.
Darüber hinaus kann auch ein Anspruch des Betroffenen auf Ersatz bzw. Begleichung derjenigen Rechtsanwaltskosten bestehen, der
erforderlich geworden ist um die Rechte auf Berichtigung bzw. Löschung gegenüber der verantwortlichen Stelle, die Ihre personenbezogenen Daten und negativen Informationen an die Schufa übermittelt
hat, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, durchzusetzen.
In vielen Fällen lohnt es sich daher, im Rahmen einer Erstberatung beim Rechtsanwalt Ihren Fall zu besprechen und die
Erfolgsaussichten eines Vorgehens wegen eines negativen Schufa-Eintrags einzuschätzen.
Rechtsanwältin Vulin berät Sie in allen Fragen des geltenden deutschen sowie europäischen Datenschutzrechts. Insbesondere seit dem In-Krafttreten der
EU-Datenschutz-Grundverordnung sind wesentliche Änderungen und Umsetzungsfristen zu berücksichtigen und einzuhalten.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst dabei insbesondere folgende Beratungsleistungen:
Regelungen zum Datenschutzrecht - Was gilt ab wann und für wen?
Deutsche datenschutzrechtliche Vorschriften - Deutsches Datenschutzrecht
Europäisches Datenschutzrecht, insbesondere EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)